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Der Weg zum

Wach- & Bootsführer

Wachführer

Die Leitung von Rettungseinsätzen sowie die Führung und Sicherstellung des Dienstbetriebs sind wesentliche Aufgaben des Wachführers. Sie erfordern umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben dem theoretischen Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung unumgänglich. Mit der Ausbildung zum Wachführer erwirbt dieser auch die Voraussetzungen zur weiterführenden Ausbilder-Lizenz (481) im Wasserrettungsdienst.

Inhalte

  • Planung und Organisation des Wasserrettungsdienstes
  • Rechtliche Aspekte im Wasserrettungsdienst
  • Stationsdienst
  • Taktik in der Wasserrettung
  • Technische Hilfsmittel
  • Führungsverhalten des Wachführers
  • Psycho-soziale Unterstützung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: DLRG-Sprechfunker (711) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst (nachzuweisen durch Bescheinigung der Gliederung/des Bundesverbandes). (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst (nachzuweisen durch Bescheinigung der Gliederung/des Bundesverbandes).)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung oder Befürwortung des Bundesverbandes (Befürwortung des Bundesverbandes)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Multiple Choice Test

Praktische Prüfungsleistungen

  • Es ist die Befähigung nachzuweisen, anhand von Einsatzsituationen im Wasserrettungsdienst eine Wasserrettungsstation leiten und führen zu können. Die Prüfung ist als Fallbeispiel oder Planspiel zu einer vorgegebenen Lage aus dem Wasserrettungsdienst abzulegen.

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein B

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Umgang mit PSAgE
  • Knotenkunde

Dokumente

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